AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zwischen der Firma cognitio und Auftraggebern

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
cognitio Kommunikation & Planung GmbH

Stand: 01. Februar 2017

 

§ 1 urheberrechtliche Sonderbestimmungen

  1. Für Sprachwerke, Lichtbildwerke, Fotografien und Texte, Darstellungen wissenschaftlicher Art wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen und Tabellen sowie Entwürfe als geistige Schöpfung gilt das Urheberrecht.
  2. Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige fördernde Maßnahmen begründen ein Miturheberrecht nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Mit der Ablieferung der Arbeiten durch cognitio und mit der Entrichtung des Entgeltes für die Einräumung der Nutzungsrechte hat der Auftraggeber die Nutzungsrechte im vereinbarten Rahmen erworben. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
  4. cognitio verbleiben die Zustimmungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz. Insbesondere kann eine über den vereinbarten Rahmen hinausgehende Weiterübertragung an Dritte nur mit der Einwilligung von cognitio erfolgen. Eine nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden.
  5. Ohne Einwilligung von cognitio dürfen die abgelieferten Arbeiten weder im Original, noch bei der Vervielfältigung entstellt werden.

§ 2 Grundsätze der Vertragsabwicklung

  1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Auftraggeber Korrekturmuster vorzulegen. Der Auftraggeber ist zu einer sorgfältigen Überprüfung der Muster verpflichtet.
  2. cognitio erhält von allen ausgeführten Arbeiten unentgeltlich mindestens 10 Belegexemplare. Bei wertvollen Stücken ist mindestens ein Exemplar zu überlassen.
  3. An Entwürfen, Fotografien, Karten und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte, jedoch keine Eigentumsrechte übertragen. Die Vorlagen und/oder Originale sind nach angemessener Zeit unbeschädigt an cognitio zurück zu geben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Verlust oder Beschädigung der Vorlage und/oder Originale ist Schadenersatz zu leisten.
  4. Die Gestaltungsfreiheit von cognitio darf durch das Vertragsverhältnis nicht eingeschränkt werden. Der Auftraggeber kann bis zu zwei verschiedene Entwürfe zu dem vereinbarten Preis fordern. Weiterführende Arbeiten werden nach Aufwand berechnet. Der Auftraggeber kann die Abnahme der bestellten Arbeiten nur unter den in den Werkvertragsbestimmungen des BGB (§631ff) genannten Voraussetzungen ablehnen.
  5. Der Auftraggeber darf cognitio nur solche Muster überlassen, zu deren Vervielfältigung und Veränderung er berechtigt ist. Auf Verlangen von cognitio hat der Auftraggeber seine Berechtigung vorzuweisen. Der Auftraggeber stellt cognitio von allen Forderungen, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtung beruhen, frei.
  6. cognitio haftet nicht für Wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit, sowie für die Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstiger Arbeiten. Für die vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebenen Arbeiten entfällt jede Haftung.
  7. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt cognitio gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, cognitio trifft gerade bei der Auswahl ein Verschulden.

§ 3 Vergütung

  1. Die Gesamtvergütung für die Leistungen von cognitio errechnet sich aus folgenden Leistungen (sofern sie nicht im Angebot differenziert aufgeführt sind):
    1. Der Vergütung für die Anfertigung von Entwürfen textlicher und/oder grafischer Art und die Anfertigung von Fotografien und Karten.
    2. Der Vergütung von Nutzungsrechten.
  2. Die Leistung von cognitio besteht in der Schaffung eines Werkes, das in der Regel vervielfältigt und verbreitet oder in anderer Form öffentlich zugänglich gemacht wird. Die Nutzungsrechte können unbeschränkt oder beschränkt übertragen werden. Je nach Umfang der Nutzungseinräumung ist die Vergütung zu berechnen.

§ 4 Umfang der Vergütung bei Entwurfsleistung

  1. Die Vergütung von cognitio für urheberrechtlich geschützte Werke ist zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Abzüge zahlbar.
  2. Jede über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung und gegen Zahlung einer entsprechenden zusätzlichen Vergütung für die Nutzungsrechteinräumung (Copyright) zulässig.
  3. Sonderleistungen (z.B. Recherchen und Analysen, Entwicklung von aufwendigen Designkonzeptionen, Umarbeiten von Reinzeichnungen, Einarbeiten von nachträglichen Korrekturen, Manuskriptstudium, Ausführungs- und Projektüberwachung sowie Fahrt und Besprechungszeiten sind, sofern nicht anders vereinbart nicht in der Vergütung enthalten. Sie werden gesondert nach Aufwand berechnet und zwar nach der tatsächlichen Zeit mal dem Stundensatz.
  4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für die Anfertigung von Reproduktionen, Mustern und Andrucken sind vom Auftraggeber in der nachgewiesenen Höhe zu erstatten.

§ 5 Fälligkeit der Vergütung

  1. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten fällig.
  2. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme fällig.
  3. Bei umfangreichen und in der Abwicklung langfristigen Arbeiten ist eine 50% Vorauszahlung vom gesamten Auftragswert bei Auftragserteilung zu leisten.
  4. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnet cognitio Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Wurde keine besondere Zahlungsfrist- oder weise vereinbart, so gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
  5. Für jedes einzelne Mahnschreiben ist cognitio berechtigt 8,00 € zu berechnen.

§ 6 Beanstandungen

  1. Erkennbare Beanstandungen müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Ware, versteckte Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden cognitio schriftlich mitgeteilt werden.
  2. Abweichungen in Farbe (bis +/- 15%), Gestaltung (geringfügiger Art), Schärfe (geringfügiger Art) etc. berechtigen nicht zur Beanstandung.
  3. Sind Mängel festgestellt worden, so ist die Be- und Verarbeitung und Veröffentlichung der Ware sofort einzustellen. Durch die Weiternutzung mangelhafter, von cognitio erstellter Ware, entstandenen und entstehenden Kosten (z.B. Ausfallzeiten durch Ersatz) kann kein Anspruch an cognitio abgeleitet werden.
  4. Die Rücksendung der Ware an cognitio muss in geeigneter Verpackung und versichert erfolgen. Rücksendungen sind stets mit ausreichendem Porto frei zu machen. Rücksendungen sind cognitio bekannt zu machen und bedürfen der Bestätigung. Wenn Lieferungen den obigen Bestimmungen nicht entsprechen, kann cognitio die Annahme verweigern.
  5. Für die auf Datenträger zur Verfügung gestellten Daten und deren Erhaltung übernimmt cognitio keine Gewährleistung. Der Einsender ist für die Sicherung der auf Datenträger befindlichen Daten zuständig. Soll die Datensicherung durch cognitio erfolgen, so bedarf dies der schriftlichen Bestätigung von cognitio. Die entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber. cognitio behält sich das Recht vor, Daten und Software vor Beginn der Arbeiten am Computer in maschinenlesbarer Form zu sichern.
  6. Berechtigte Beanstandungen werden mit von cognitio gewählten Mitteln bereinigt, jedoch nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

§ 7 Exportkontrolle

Auch ohne Hinweis von cognitio sind im Zweifel sämtliche Waren Ausfuhrgenehmigungs-pflichtig. Der Besteller verpflichtet sich, erforderliche Export- und Importgenehmigungen auf seine Kosten einzuholen. Der Besteller verpflichtet sich ebenfalls, deren Empfänger über bestehende Gesetze und Bestimmungen zu informieren.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien (wie Quelldateien, Layoutdaten, Feindaten und ähnliches) stehen im Eigentum von cognitio. cognitio ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
  2. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden offenen Forderungen Eigentum von cognitio, einschließlich der Nebenkosten und Zinsen.
  3. Des Weiteren gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt.

§ 9 Referenznennung

  1. cognitio hat das Recht, auf allen entworfenen Produktionen und deren Vervielfältigungsstücken mit vollem Namen und der Internetadresse in angemessener Schriftgröße als Hersteller der Leistung genannt zu werden.
  2. cognitio ist berechtigt, Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrags entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

§ 10 Aufbewahrung

Der Kunde stellt cognitio von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Leistungen nach der Übergabe frei. Das gilt auch für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das innerhalb eines Monats nach Erbringung der Leistung vom Kunden nicht abgefordert wird.

§ 11 Datenschutz

  1. Im Rahmen der Kundenbetreuung und Auftragsabwicklung werden die Daten des Auftraggebers mittels EDV bearbeitet und über den Zeitraum des Auftrags hinaus gespeichert. Hiermit erklärt sich der Auftraggeber einverstanden.
  2. Die Weitergabe von Daten an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist (z.B. Anmeldung einer Domain, Bestellung von Fremdleistungen)

§ 12 Sonstige Bestimmungen

  1. Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
  2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.
  3. Gerichtstand ist Fritzlar
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden oder sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle und bei lückenhaften Bedingungen gilt das bei Vertragsabschluss von den Partnern Gewollte.

§ 13 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Der Auftraggeber kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten von cognitio gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:
cognitio Kommunikation und Planung, Verlag
Westendstr. 23
34305 Niedenstein
Email: info@cognitio.de
Fax: 05624 8170

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Auftraggeber cognitio die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss der Auftraggeber cognitio insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung der Widerrufserklärung, für cognitio mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf den ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber sein Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

--- Ende der Widerrufsbelehrung ---

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